Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 kann Unternehmen in Krisensituationen helfen, die möglichen liquiden Mittel zu erhalten um mittelfristig weiter zu bestehen und eine insolvenznahe Situation abzuwenden.
Wann verlangen Banken ein Sanierungsgutachten?
Befindet sich ein Unternehmen in einer Schieflage, dürfen Banken nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Finanzierung gewähren. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit ihren “Mindestanforderungen an das Risikomanagement” (MaRisk) den Finanzinstituten bei Missachtung erhebliche haftungsrechtliche Risiken aufgebürdet.
Ein Sanierungsgutachten eines unabhängigen Beraters ermöglicht es den Banken, diese Haftungsrisiken zu vermeiden und Unternehmen trotz Krise finanziellen Spielraum zu verschaffen. Ein solches Gutachten zeigt auf, wie das Unternehmen die Krise überwinden und langfristig am Markt bestehen kann, und ist damit ein formaler Nachweis der mittelfristigen Wettbewerbs-, Rendite- und Kapitaldienstfähigkeit.
Das Gutachten enthält in seinem ersten Teil Aussagen über die wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtlichen und ökonomischen Einflussfaktoren. Es beschreibt dann auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung die im Hinblick auf das sogenannte (und explizit geforderte) Leitbild des sanierten Unternehmens zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichzeitig quantifiziert es deren Auswirkungen im Rahmen einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung. Zusätzlich wird in der aktuellen Fassung des Standards auch der Einfluss der Digitalisierung auf das Unternehmen und sein Geschäftsmodell beleuchtet.
Die Inhalte eines Sanierungsgutachtens gemäß IDW-Standard S6 sind durch das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) formuliert. Das Sanierungsgutachten soll die unabhängige und objektive Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen.
Bestandteile eines Sanierungsgutachtens gemäß IDW-Standard sind u.a.:
- Beschreibung von Auftragsgegenstand und –umfang
- Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Analyse von Krisenstadium und -ursachen
- Darstellung des Leitbildes mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
- Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise und Abwendung einer Insolvenzgefahr
- Integrierter Unternehmensplan
- Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit
Der Umfang des Sanierungsgutachtens kann bei kleineren Unternehmen an deren geringere Komplexität angepasst werden.